Windrepower.de
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diese Aufgabe mit einer genauso großen Effizienz wie bereits den Aufbau zu betreiben, bedarf es einer detaillierten Rückbau-Planung. Die Bedingungen für den Rückbau werden in der Regel in der Baugenehmigung erwähnt und im Pachtvertrag geklärt. Landesrechtlich ist geregelt, in welcher Form die Baugenehmigungsbehörde die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellen. Wird der Rückbau einer Anlage erforderlich, lassen sich 80 - 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) in Recyclingkreisläufe zurückführen.
Zudem hat es sich für Unternehmen als rentabel erwiesen, Windenergieanlagen vor ihrer Ablaufzeit abzubauen und durch größere Anlagen zu ersetzen. Dies wird als Repowering bezeichnet.
Ein solcher Vorgang ist allerdings nur möglich, wenn die Fläche planungsrechtlich weiter für die Nutzung der Windenergie gesichert ist. Die abgebaute Anlage kann verkauft und somit weiterhin genutzt werden.
Die Arten des Rückbaus werden in Abhängigkeit von der angestrebten Anzahl von Hüben pro Anlage betrachtet. Um eine Anlage mit der Intention des Wiederverkaufs zurückzubauen, wird eine möglichst schonende Rückbauweise angewendet. Dabei wird die Windkraftanlage in Teilsegmente zerlegt und abtransportiert.
Der fachgerechte Rückbau unter Beachtung aller rechtlichen und wirtschaftlichen Belange.